Eigentümergemeinschaften nach WEG

WEG_Altbau

Was Sie als Beirat und Wohnungseigentümer von einem WEG-Verwalter erwarten, wissen wir aus unserer langjährigen Erfahrung!
Der Tätigkeitsschwerpunkt der Jürgens Hausverwaltung GmbH liegt in der

Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften nach WEG. Verwaltung Ihrer Immobilie nach den Vorgaben des WEG-Gesetzes, unter besonderer Berücksichtigung Ihrer Wünsche.

  • zeitnahe, gewissenhafte und gut nachprüfbare Buchhaltung
  • zeitnahes außergerichtliches Mahnverfahren, zur Vermeidung von Zahlungsausfällen
  • verständliche Abrechnungen, die der aktuellen Rechtsprechung gerecht werden
  • Differenzierung von umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten, in der Gesamtabrechnung und in den Einzelabrechnungen
  • unter rechtlichen und fachlichen Gesichtspunkten einwandfrei durchgeführte Eigentümerversammlungen
  • Liquiditätssicherung durch fundierte Wirtschaftspläne
  • auf Individualverbräuche abgestimmte Einzelwirtschaftspläne
  • Protokolle, die die Beschlusslage ohne Verzierung wiedergeben und keinen Spielraum für Fehlinterpretation lassen
  • Information der Eigentümer, über wichtige Ereignisse
  • Begehung Ihrer Wohnanlage
  • Instandsetzungskonzepte
  • Instandsetzung und Instandhaltung Ihrer Immobilie

Die Hausverwaltung für Eigentümergemeinschaften nach dem Wohnungseigentümergesetz wurde in den vergangenen Jahren, in einem bisher nicht gewohnten Tempo, vor immer neue Anforderungen gestellt. Eine Reform des WEG-Gesetzes hat die WEG-Verwaltung einem starken Wandel unterworfen und dem WEG-Verwalter neue Pflichten auferlegt. So müssen Bescheinigungen über haushaltsnahe Dienstleistungen, nach § 35 a EStG-Gesetz erstellt werden. Dem Verwalter wurde das Führen von Beschlussbüchern auferlegt. Mit den Abrechnungen ist die Entwicklung der Instandhaltungsrücklagen in besonderer Weise darzustellen. So wird es erforderlich, dass die von einzelnen Eigentümern gezahlten Wohngelder in Hausgeldzahlungen und Zahlungen für Instandhaltungsrücklagen gesplittet werden.BuchhaltungDiese Zahlungen sind mit der Buchhaltung gesondert zu erfassen und binden dadurch zusätzliche Arbeitskraft.

Die Neuordnung des WEG-Gesetzes eröffnet den Eigentümergemeinschaften jedoch auch neue Spielräume und Freiheiten. Die Änderung von Abrechnungsschlüsseln wird jetzt durch Beschlussfassung möglich. Auch bauliche Veränderungen, die bisher teilweise unmöglich zu vereinbaren waren, sind leichter herbeizuführen.

Den mit der rasanten Entwicklung der WEG-Verwaltung geänderten Anforderungen an eine Hausverwaltung werden unsere Mitarbeiter durch fortlaufende Aus- und Fortbildungen gerecht. Über die Schulungen hinaus werden wir als Mitglied im IVD regelmäßig über Neuerungen informiert. Mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung steuern wir Ihre Eigentümergemeinschaft sicher um alle rechtlichen Klippen.

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Sollten wir für die Wahrnehmung Ihrer Interessen einmal rechtliche Beratung benötigen, können wir auf einen Beratervertrag mit der Blankeneser Rechtsanwaltskanzlei Gerd Zeidler zurückgreifen.

Wir sind sicher, dass Sie mit unseren Leistungen zufrieden sein können. Sofern Sie besondere Wünsche haben, werden wir diese gerne berücksichtigen. Gerne machen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für die Verwaltung Ihrer WEG.